Was tun die Kommunen, um Gas und Strom zu sparen?

Lesezeit: 4 min

Die Bürger*innen sind zum Energiesparen aufgerufen, genauso die Industrie. Und auch die öffentliche Hand trägt ihren Teil dazu bei, dass Geld und Energie gespart werden. Hier erfahren Sie, was die Kommunen im Ruhrgebiet planen und bereits umgesetzt haben.

Den Strom- und Gasverbrauch um mindestens 20 Prozent senken – dieser Aufruf der Bundesregierung gilt nicht nur für Privatverbraucher*innen, sondern auch für die Städte und Gemeinden. Denn sie sind zuständig für öffentliche Gebäude wie Bürgerbüros und Schulen, für die Beleuchtung auf Straßen und Plätzen, für den öffentlichen Nahverkehr und für den Betrieb von Freizeitstätten wie Schwimmbäder. Die Kommunen müssen also Wege finden, weniger Energie zu verbrauchen, ohne dass dabei Sicherheit und Gesundheit der Bürger*innen in Gefahr sind oder Angebote zu stark eingeschränkt werden. Viele Städte haben bereits in den vergangenen Jahren Maßnahmen eingeleitet, um ihren Energieverbrauch zu senken – wie etwa die Ausstattung von öffentlichen Gebäuden mit Photovoltaikanlagen, die Optimierung der Heizsysteme und die Umrüstung von Beleuchtungsanlagen.

Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden gesenkt

Angesichts der aktuellen Lage wurden vielerorts die Anstrengungen Energie einzusparen forciert und eigene Energiekrisenstäbe eingerichtet. Der Deutsche Städtetag hat bereits Ende Juni eine Liste von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen erstellt, mit denen die Kommunen Gas und Strom sparen können.

Im Ruhrgebiet werden mit Beginn der Heizperiode in vielen Kommunen die Temperaturen abgesenkt und Räumlichkeiten in der Verwaltung, in Schulen und in weiteren öffentlichen Einrichtungen weniger beheizt als in vergangenen Jahren. Die Stadt Dortmund hat das bereits angekündigt: Ab dem 1. Oktober sollen Büros auf maximal 19 °C und Klassenzimmer auf höchstens 20 °C beheizt werden. Mehrere Kommunen passen zudem die Heizzeiten an die Dienst- und Schulzeiten an – außerhalb der regulären Zeiten wird dann die Raumtemperatur auf 17 °C abgesenkt. Bei einer noch niedrigeren Temperatur würden die Gebäude zu sehr auskühlen und beim Wiederhochfahren auf die Solltemperatur würde ein unverhältnismäßig erhöhter Energieverbrauch entstehen.

Sparen – aber nicht auf Kosten der Sicherheit

Sofern möglich, sollen städtische Angestellte im Homeoffice arbeiten können, empfiehlt der Städtetag. Dort wird zwar auch Strom verbraucht, aber es entfallen die Fahrtkosten. Die Stadt Wesel rechnet vor, dass wenn 120 Mitarbeiter*innen von zu Hause aus arbeiten, wöchentlich zusammen knapp 10.000 Kilometer an Fahrtwegen eingespart werden.

Weiteres Einsparpotenzial birgt die Beleuchtung: Der Kreis Wesel etwa tauscht viele konventionelle Leuchten durch LED-Leuchten aus. Die Stadt Essen strahlt bereits seit August große Gebäude, darunter auch die Synagoge, die Zeche Zollverein und das Grillo-Theater, nicht mehr an. Der Maßnahmenkatalog des Städtetags sieht auch das nächtliche Abschalten einzelner Ampelanlagen sowie das Einschränken der Straßenbeleuchtung vor, sofern dies sicherheitstechnisch möglich sei. Das Beispiel Beleuchtung zeigt aber auch die Grenzen der Einsparmöglichkeiten auf: Hier haben viele Städte nachts ohnehin schon vieles auf ein Minimum reduziert, darum gibt es wenig Spielraum.

Die pandemische Lage macht das Energiesparen nicht leichter: Viel Strom könnte etwa gespart werden, wenn die Raumlufttechnischen Anlagen (RLT) in öffentlichen Gebäuden in den Zustand vor der Pandemie zurückversetzt würden. Das Gleiche gilt für das Abschalten von mobilen Luftreinigungsgeräten. Ob dies möglich ist, hängt davon ab, wie hoch die Infektionszahlen im Herbst und im Winter sind.

Einschränkungen bei Schwimmbädern und Weihnachtsmärkten

Der Freizeitbereich wurde bereits frühzeitig als Branche identifiziert, die als erstes von Sparmaßnahmen betroffen sein würde. Das gilt selbstverständlich auch für von den Kommunen betriebene Sport- und Schwimmhallen und wird vielerorts auch schon umgesetzt. Die Wasserwelten Bochum zum Beispiel haben die Wassertemperatur in den Schwimmbecken um 2 °C gesenkt. Die niedrigste zulässige Temperatur ist laut Bäderbauverordnung 24 °C.

Auch in Turnhallen könnte die Heizung zumindest heruntergedreht werden – laut gesetzlicher Unfallversicherung ist dort eine Temperatur von 17 °C zulässig. Die Dusche nach dem Sport war in vielen Städten schon im Sommer kalt. Lückenlos lassen sich diese Sparmaßnahmen im Freizeitbereich allerdings nicht umsetzen: Beim Babyschwimmen, beim Mutter-Kind-Turnen oder beim Senioren*innensport darf es einfach nicht zu kalt werden. Kommunen mit mehreren Schwimmbädern könnten auch einen Teil der Einrichtungen zeitweise schließen, wenn die Gasknappheit zunimmt.

Mit fortschreitendem Einspardruck könnten sich Kommunen gezwungen sehen, Veranstaltungen abzusagen, auf die sich die Bürger*innen schon lange gefreut haben. So hat die Bochumer Veranstaltungs-GmbH schon angekündigt, auf den Eissalon, eine riesige Eislaufbahn in der Jahrhunderthalle, zu verzichten. Noch nicht abschließend gefallen ist in vielen Kommunen hingegen die Entscheidung über den Weihnachtsmarkt – zumindest in Dortmund soll er stattfinden und auch die Hauptattraktion, der „größte Weihnachtsbaum der Welt“, solle nicht im Dunkeln stehen, teilte die Stadt mit. Der Grund: Schon 2018 wurde aus Klimaschutzgründen auf LED-Beleuchtung umgestellt.